Youngtimer
Erteilung von Sonderzulassungen bei Youngtimern
Sie haben einen schönen Youngtimer und haben diesen umgebaut?
Bevor er im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf, benötigt er eine Sonderzulassung. Diese können wir für Sie erwirken.
Egal ob der Motor, die Karosse, das Fahrwerk, die Felgen oder die Abgasanlage umgebaut wurden - wir tragen es für Sie ein.
Basis ist unsere große Gutachten-Datenbank. Hier drin sammel wir seit über 30 Jahren für nahezu alle Fahrzeuge Sondergutachten und Einzelabnahmen. Auf Grundlage dieser Gutachten können die Umbauten an Ihrem Youngtimer zugelassen werden.
Folgendes Beispiel zeigt Ihnen was wir für unsere Kunden schon zulassen konnten:
Beispiel Manta B: Breitversion Mattig.
Dieses Fahrzeug wurde bei uns komplett abgenommen mit einem 6 Zylinder Monzamotor, negativ Einpresstiefen, geänderter Bremsanlage: vorne Ascona I2000, hinten Trommelbremse Jetex
Gruppe A Anlage, 32er Lenkrad.
Durch unsere Hauseigenen Gutachten war die Eintragung kein Problem. Jetzt müssen wir noch 6 Jahre warten, dann kann unser Kunde eine Oldtimerzulassung anstreben, da wir über unsere Datenbank nachweisen können, dass dieser Umbau älter wie 10 Jahre ist.
EINTRAGUNGEN
Wir können folgende Sonderumbauten für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr für Sie zulassen: