Eintragungen

Bevor wir eine Einzelabnahme, Eintragung, Ãnderungsabnahme oder HU/AU erfolgreich vornehmen können müssen folgende Punkte positiv abgehandelt sein.

• Abgasanlage muss dicht und ausreichend befestigt sein.
• ABS (falls vorhanden) funktionsfähig.
• Anbauteile wie z.B: Stoßstange, Heckspoiler muss ordnungsgemäß befestigt sein.
• Batteriebefestigung muss ausreichend sein sowie der Pluspol abgedeckt sein.
• Beleuchtungseinrichtung funktionstüchtig und e geprüft.
• Bremse und Handbremse funktionstüchtig sowie eine gleichmässige Bremswirkung aufweisen.
• Fahrgestellnummer sichtbar.
• Fahrzeug fährt, federt und ist spurstabil.
• Frontscheibe darf keine Beschädigung im Sichtfeld aufweisen.
• Keine Durchrostungen der Karosserie (speziell tragende Teile).
• Lenkspiel.
• Motor/Getriebe keine Undichtigkeit.
• Reifenprofil/Beschädigung, Mindestprofiltiefe mind. 1.6 mm.
• Scheinwerferhöhenverstellung funktionstüchtig.
• Scheibenwaschanlage funktionstüchtig.
• Spiegel vorhanden und optisch einwandfrei.
• Warndreieck und Verbandskasten, vorhanden und haltbar.

Sollte einer dieser Punkten nicht regelkonform sein so helfen wir Ihnen natürlich auch gerne diesen Punkt abhaken zu können.

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Sondereintragung

Sie benötigen Hilfe bei einer Sondereintragung?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbingung wir helfen Ihnen gerne das sie Ihre Sondereintragung erlangen.

Da in Deutschland jegliche Änderung am Fahrzeug, die nicht als extra vom Fahrzeughersteller zu erwerben sind, unterliegen diese der Eintragungspflicht. Sollten Sie eine Ãnderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen und diese nicht eintragen lassen, so erlischt die Betriebserlaubniss so wie der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeuges. Um dies zu vermeiden ist es zwingend notwendig das Änderungen an Ihrem Fahrzeug eingetragen werden.

Wir können mit folgenden Erfahrungen aufwarten im Bereich der Sondereintragung.

• Abgasanlagen
• Aerodynamikteilen (Spoiler, Schweller Frontschürzen uva)
• Bremsanlage (z.B Umrüstung auf größere Bremsanlagen)
• Distanzscheiben
• Fahrwerke (Fahrwerksfedern oder Gewindefahrwerk)
• Felgen
• H-Kennzeichen
• Leistungssteigerungen (z.B mittels Chiptunning Kompressor Tuning)
• Motoren-Änderung (Z.B durch Turbolader, G Lader oder Motortausch )
• Youngtimerabnahmen
• und vielem mehr...

Sollten Sie nicht im Besitz des passenden Gutachten sein, so sehen wir gerne für Sie in unsere seit über 30 Jahren gepflegten Gutachten-Datenbank nach, ob wir das benötigte Gutachten erfasst haben, um eine Eintragunbg zu ermöglichen.

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EINTRAGUNGEN

Wir können folgende Sonderumbauten für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr für Sie zulassen: